Organisatorische Pflichten

Die BILTON Capital GmbH hat eine Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Für die BILTON Capital GmbH gelten weitreichende Pflichten für die interne Organisation. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) und dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sowie den zugehörigen und angelehnten Verordnungen.

Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Unter Nachhaltigkeitsrisiken im Sinne der Verordnung (EU) 2019/2088 („SFDR“) sind Ereignisse oder Bedingungen in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, zu verstehen, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnten. Nachhaltigkeitsrisiken sind Bestandteil der bereits bekannten Risikoarten wie beispielsweise Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko und können die Wesentlichkeit dieser Risiken beeinflussen.

Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken kann langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung einer Investition haben. Auch Risiken aus dem Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung können Auswirkungen auf den Marktpreis haben. Emittenten mit mangelhaften Nachhaltigkeitsstandards können anfälliger für Ereignis-, Reputations-, Regulierungs-, Klage- und Technologierisiken sein. Diese Risiken im Bereich Nachhaltigkeit können unter anderem Auswirkungen auf das operative Geschäft, auf den Marken- bzw. Unternehmenswert und auf das Fortbestehen der Unternehmung oder der Investition haben. Das Eintreten dieser Risiken kann zu einer negativen Bewertung der Investition führen, die wiederum Auswirkungen auf die Rendite der Fonds haben kann.

Gemäß der SFDR besteht für Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater die Verpflichtung, über bestimmte Nachhaltigkeitsthemen in Sinne der SFDR zu informieren.